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§ 284 einfach mal so

_Planierraupe_'s Photo _Planierraupe_ 18 Oct 2020

§ 284
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels

(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

  1. gewerbsmäßig oder
  2. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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Tasty_Marshmallov's Photo Tasty_Marshmallov 19 Oct 2020

Schön, dass du das hier rein schreibst. Für wen ist das denn gedacht? Mitarbeiten bzw Moderatoren von WG gibt es hier ja wohl nicht mehr, die habe sich alle in Sicherheit gebracht.
Aber worauf du auch hinaus möchtest, ergänze lieber die Ausführungen dass es sich um §284 StGB handelt, da es viele §284 gibt. Und ob du überhaupt das deutsche Recht meinst, das könnte noch verwirren.
Aber ich muss dich enttäuschen, WG und WoTB ist kein Glücksspiel nach dem gesetzt und fortfolgense Paragraphen. Es ist unklar, ob Lootboxen überhaupt unter Glücksspiel fallen, da es noch nicht mal eine einheitliche Definition gibt was alles Glücksspiel umfasst, zumindest liegt das Verständnis bei den Betroffenen weit auseinander. Da Glücksspielgesetze auch teils Ländersache ist, wird es so schnell auch keine Antwort geben, 2021 soll es meine ich eine Beratung und schnelle Umsetzung geben.
Wenn es darum geht, kannst du mit dem Jugendschutz aus dem Zivilrecht besser bis jetzt besser argumentieren. Und falls dich das Thema wirklich interessiert und du nicht einfach nur irgendein Gesetz hier rein stellen wolltest, Dank Corona sind die Universitäten und ihre Bibliotheken sehr frei mit ihren OnlineRecherePortalen. Da kannst du einige Artikel über Lootboxen und Glücksspiel finden, auch rechtliche (ich habe gerade allerdings nur einen für das österreichische Recht parat).
Und ansonsten um einen Überblick zu bekommen, was §284 StGB aussagt, kannst du auch hier mal reinschauen: https://www.erichs-k...strafe bestraft

 


Edited by Tasty_Marshmallov, 19 October 2020 - 02:25 AM.
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ATGMKARL's Photo ATGMKARL 19 Oct 2020

Naja, wenn du WG beweisen könntest, dass sie mit ihrer Kistenverarsche z.B. Achtjährige abzocken ist das schon justiziabel. Allerdings möchte ich den Juristen sehen der sich das an's Bein bindet und das wissen diese halbseidenen Gestalten schon ganz genau. 
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Tasty_Marshmallov's Photo Tasty_Marshmallov 19 Oct 2020

ATGMKarl, in jedem Fall kommt in diesen Fällen der Verbraucherschutz zum Zug, 8 jährige können wirklich anstrengend sein. Zum rechtlichen sei gesagt, dass über das Vertragsrecht (Kauf im Shop von WG) die Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen (§104 ff. BGB) eingeschränkt ist. Ab Vollendung des 7. Lebensjahr bis 18 ist man nicht voll geschäftsfähig, was heißt, du darfst eigentlich nichts kaufen. Genau genommen gibt es hier den ledeglich rechten Vorteil bei Minderjährigen, also wenn du was erhältst (Wäre, Geld) ist das vorteilhaft, gibt's du etwas ab (Ware, Geld) ist das nachteilhaft. D.h. eigentlich darf der Minderjährige nur Schenkungen akzeptieren. Problem ist aber folgendes: Manche Kids zahlen über die Kreditkarte ihrer Mutter oder ihres Vaters. Beim Kauf erhalten sie einen schönen Smasher mit super Camo etc, also vorteilhaft für sie. Da aber nicht sie zahlen, sondern ihre Eltern (und hier geht man von einem Konsens der Eltern aus, da das Konto mit ihrer Kreditkarte verbunden ist), kommt der Nachteil den Eltern zu. Somit hat der Vertrag bestand. Dann gibt es noch den sogenannten Taschengeldparagraph §110 BGB in dem Minderjährige Geld aus ihren eigenen Budget nehmen, es ihnen also frei steht, oder welches ihnen für diesen Zweck überlassen wurde. Wenn das Kind das Geld in Mikrotransaktionen steckt ist das moralisch höchst fragwürdig, aber rechtlich akzeptabel (für den einzelnen Vertrag bzw Kauf). Und dann gibt es noch die Geschenkkarten mir Guthaben für die Stores, was nochmal einen anderen Wind da rein bringt (schließlich können Kinder sich selbst im Laden kaufen).
Wie du siehst ist alles was Gaming und gerade diese Lootboxen etc angeht rechtlich ziemlich grau. Moralisch überhaupt nicht akzeptabel meiner Meinung nach, aber rechtlich gebilligt, wenn auch nicht legitimiert. Im Zweifel immer ran an die Verbraucherzentrale
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MarWen205's Photo MarWen205 19 Oct 2020

Und da Wargaming seinen Sitz sowieso nicht in Deutschland hat, kommt man mit deutschen Paragraphen vermutlich sowieso nicht weiter. Außerdem, wozu auch? Dass die Lootboxen eher einer Abzocke gleichen, sollte jeder wissen. Aber auch hier ist rechtlich zumindest ein bisschen vorgesorgt worden:
Es gibt keine Nieten in den Kisten, somit ist das mit dem reinen Glücksspiel (wo man ja durchaus 100e, 1000e, 10000e usw. Euros in den Sand setzen kann) schonmal passé. Man bekommt immer etwas, quasi eine kleine Kompensation.

Moralisch nicht in Ordnung, rechtlich aber vermutlich akzeptabel, wird das mit den Boxen immer so weitergehen, solange diese gekauft werden.

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ATGMKARL's Photo ATGMKARL 19 Oct 2020

@Tasty: Du brauchst für WOTB weder Kreditkarte noch Paypal, die Kits kaufen sich so'ne Art Gutschein mit Code und bezahlen damit ihren Prem. Zum Geschäft noch eine kleine Ergänzung, ab 14 sind Kinder bei Beträgen bis € 15 geschäftsfähig. Falls diese nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Da dürfte die Kistenverarsche recht grenzwertig sein und im Fall des Falles würde sich ein Richter höchstwahrscheinlich an Rechtssprechungen in ähnlichen Fällen orientieren. Es sei denn, er hat irgendwelche Elternverbände im Nacken, denen wird oftmals ein Gefallen getan, im Rahmen der juristischen Möglichkeiten freilich.
Edited by ATGMKARL, 19 October 2020 - 03:58 PM.
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MarWen205's Photo MarWen205 19 Oct 2020

@Karl: Ja, da hast du Recht. Es gibt ja genügend Gutscheinsorten; für Amazon, Google, vmtl. auch Microsoft, usw. usw. Und der Taschengeldparagraph regelt auch hier, dass die Kinder über das, was sie als angemessenes Taschengeld erhalten, auch im Rahmen ihrer beschränkten Geschäftsfähigkeit verfügen dürfen.

Somit, wie schon gesagt: Moralisch fragwürdig, rechtlich nicht zu beanstanden.

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NarcolepticNoob's Photo NarcolepticNoob 20 Oct 2020

Der Thread wurde doch nur erstellt weil jemand Gamble Container gekauft hat und nur Booster bekommen hat.

5% Gewinnchance bleiben halt nur 5% Gewinnchance.

 

..einfach mal so.

 

Nebenbei bemerkt sind die Container nicht einmal Glücksspiel.

Nur wenn man auf gut Glück nichts bekommen würde wäre es Glücksspiel.

WG vergibt Booster FreeEXP oder Gold nach öffnen eines Container.

Sämtliche Gewinnchancen werden komplett transparent angeben.


Edited by NarcolepticNoob, 20 October 2020 - 03:57 AM.
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